Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Vermietung von Zelten und Eventinfrastruktur
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Mietverträge und Leistungen der Easytent AG, Luzernerstrasse 19, 5630 Muri AG (nachfolgend Easytent). Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn Easytent sie schriftlich bestätigt.
2. Offerte und Vertragsschluss
Offerten sind während der angegebenen Gültigkeitsdauer verbindlich, solange das Material verfügbar ist.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Mieter die Offerte online oder schriftlich unterzeichnet. Mit der Unterzeichnung anerkennt er diese AGB. Das Material ist erst mit Eingang der Anzahlung fest reserviert. Bei kurzfristigen Aufträgen ersetzt der vom Mieter unterzeichnete Lieferschein den Vertrag.
Für Reservationen über den Online-Shop gilt Ziffer 11.
3. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken zuzüglich MWST. Im Online-Shop angezeigte Preise für Mietartikel verstehen sich inklusive MWST.
Transporte werden nach Kilometern ab Lager Muri AG gemäss Offerte verrechnet.
50% des Mietpreises sind als Anzahlung nach Unterzeichnung der Offerte fällig, zahlbar innert 10 Tagen, spätestens vor Mietbeginn. Der Restbetrag wird nach dem Abbau in Rechnung gestellt und ist innert 10 Tagen zahlbar.
Bei Zahlungsverzug schuldet der Mieter einen Verzugszins von 5% pro Jahr.
4. Zufahrt, Platz und Leitungen
Die Offerte geht davon aus, dass der Aufbauort mit Lieferwagen und Hubstapler erreichbar ist und die Zufahrt bis zum unmittelbaren Aufbauort gewährleistet ist. Andernfalls kann Mehraufwand separat verrechnet werden.
Der Mieter stellt einen geeigneten und möglichst ebenen Platz zur Verfügung. Strom, Wasser und allfällige Bewilligungen sind Sache des Mieters, sofern die Offerte nichts anderes vorsieht.
Der Mieter meldet vor dem Aufbau schriftlich und mit Plan alle Leitungen im Aufbaubereich, zum Beispiel Strom, Wasser, Gas oder Kommunikation. Fehlen solche Angaben, darf Easytent davon ausgehen, dass keine Leitungen vorhanden sind. Für Schäden an nicht oder falsch gemeldeten Leitungen samt Folgekosten haftet der Mieter.
Löcher durch Heringe und Verankerungen sowie Druckstellen durch Holzböden und Material sind Folge des vertragsgemässen Gebrauchs und gelten nicht als Schaden.
5. Gebrauch der Mietsache
Der Mieter darf die Mietsache nur für den vereinbarten Anlass und im vereinbarten Umfang nutzen. Er darf sie weder weitervermieten noch veräussern, belehnen oder verpfänden. Änderungen an der Mietsache und das Entfernen der Firmenbezeichnung sind untersagt.
Verankerungen, Verstrebungen und Verspannungen sichern die Statik der Bauten. Sie dürfen weder verändert noch entfernt werden.
In den Zelten ist offenes Feuer verboten. Grillieren und Kochen ist nur in den dafür vorgesehenen Zelten erlaubt. Die kantonalen feuerpolizeilichen Vorschriften, insbesondere zu Dekoration und Heizung, sind einzuhalten.
6. Wetter und Sicherheit
Zelte sind nicht schneelastgesichert. Bei Schneefall sorgt der Mieter für eine genügende Beheizung. Bei starkem Wind schliesst der Mieter die Seitenwände gemäss den Anweisungen von Easytent. Ab Windgeschwindigkeiten von 80 km/h sind die Zelte zu räumen.
Ist die Sicherheit gefährdet, darf Easytent den Aufbau verschieben oder das Zelt vorzeitig abbauen. Schlechtes Wetter berechtigt den Mieter nicht zu einem kostenlosen Rücktritt.
7. Übergabe und Rückgabe
Übergabe und Rücknahme werden mit einem Protokoll oder mit Fotos festgehalten. Sichtbare Mängel meldet der Mieter bei der Übergabe.
Das Material wird bei der Rückgabe kontrolliert. Reparaturen werden nach Aufwand zu einem Stundenansatz von CHF 80 zuzüglich Material verrechnet. Fehlendes oder nicht reparierbares Material wird zum Zeitwert verrechnet.
8. Haftung des Mieters und Versicherung
Der Mieter haftet vom Beginn des Aufbaus bis zum Abschluss des Abbaus für Schäden an der Mietsache, die er, seine Gäste oder von ihm beigezogene Personen verursachen. Normale Abnützung ist ausgenommen.
Der Mieter versichert die Mietsache für diese Dauer gegen Diebstahl und Beschädigung durch Dritte. Auf Wunsch bietet Easytent eine Schadenpauschale an. Mit dieser Pauschale trägt der Mieter bei Schäden durch Dritte nur einen Selbstbehalt.
Nicht über Easytent versichert sind Eigentum Dritter, Fahrzeuge, Inventar, Bühnenrequisiten, Musikinstrumente und Elektronik sowie Installationen, die nicht von Easytent ausgeführt wurden.
9. Haftung von Easytent
Easytent führt Aufträge fach- und termingerecht aus. Easytent haftet für Absicht und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den Mietpreis des betreffenden Auftrags beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die gesetzliche Haftung für Personenschäden bleibt vorbehalten.
Für Verzögerungen durch höhere Gewalt, Unwetter, behördliche Anordnungen oder Unfälle der Transportfahrzeuge haftet Easytent nicht.
Die Mietobjekte sind gegen Feuer und Elementarschäden versichert. Easytent verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von CHF 10 Millionen.
10. Rücktritt durch den Mieter
Ein Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Tritt der Mieter vor dem Aufbau zurück, schuldet er Easytent folgende Entschädigung in Prozent des vereinbarten Mietpreises.
- mehr als 90 Tage vor Aufbau, 25%
- 90 bis 31 Tage vor Aufbau, 50%
- 30 bis 8 Tage vor Aufbau, 80%
- ab 7 Tagen vor Aufbau, 100%
Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet. Nach der Übergabe schuldet der Mieter auch bei vorzeitiger Beendigung den gesamten Mietpreis sowie die Kosten für Arbeiten, Gebühren und Transporte.
11. Online-Reservation von Mietartikeln
Mietartikel wie Faltpavillons, Mobiliar, Licht und Heizung können über den Online-Shop reserviert werden. Die Reservation im Shop ist eine Anfrage. Der Vertrag kommt zustande, wenn Easytent die Reservation per E-Mail bestätigt.
Die Preise im Shop gelten pro Anlass für eine Mietdauer von bis zu 7 Tagen. Für Mietartikel ist keine Anzahlung nötig. Easytent stellt den Mietpreis nach der Bestätigung in Rechnung. Die Rechnung ist innert 10 Tagen zahlbar, spätestens vor der Abholung oder Lieferung.
Bei Abholung holt der Mieter das Material am vereinbarten Tag in Muri AG ab und bringt es am vereinbarten Rückgabetag sauber und vollständig zurück. Bei Lieferung gelten die Lieferkosten gemäss Reservation.
Wird Material verspätet zurückgebracht, kann Easytent den Mietpreis für jede weitere angefangene Woche erneut verrechnen.
Für einen Rücktritt gilt Ziffer 10 sinngemäss. Massgebend ist anstelle des Aufbaus der Tag der Abholung oder Lieferung.
12. Datenschutz
Easytent bearbeitet Personendaten nur zur Abwicklung des Vertrags und zur Kommunikation mit dem Mieter. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung auf easytent.ch.
13. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. E-Mail genügt. Ist eine Bestimmung dieser AGB ungültig, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Muri AG. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Stand Oktober 2026